Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 28.07.1994

Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 21.12.1993 - 7 UF 81/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3773
OLG Bamberg, 21.12.1993 - 7 UF 81/93 (https://dejure.org/1993,3773)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 21.12.1993 - 7 UF 81/93 (https://dejure.org/1993,3773)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 21. Dezember 1993 - 7 UF 81/93 (https://dejure.org/1993,3773)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zugewinnausgleich ; Heranziehung des Substanzwertes bei eigengenutzten Einfamilienhäusern ; Berücksichtigung des Veräußerungswertes ; Ausnutzung aller Möglichkeiten zur Erzielung eines bestmöglichen Verkaufspreises ; Berücksichtigungsfähigkeit von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 386
  • FamRZ 1994, 958
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Bremen, 04.06.2007 - 4 WF 73/07

    Verwertbares Vermögen im Rahmen der PKH-Bewilligung - Abgrenzung zwischen

    Der bloße Zusammenhang mit dem Hausratsgegenstand reicht nicht aus (OLG Bamberg FamRZ 1994, 958; Jäger, a.a.O., Rn. 11 a; Staudinger/Thiele, BGB 2000, § 1375 Rn. 4; Rahm/Künkel/Stollenwerk, a.a.O., Rn. IV 330.4; Dauner-Lieb/Limbach, AnwaltsKommentar BGB, § 1375 Rn. 15; Erman/Heckelmann, BGB, 11. Aufl., § 1375 Rn. 4; Bamberger/Roth/Mayer, BGB, § 1375 Rn. 13).
  • OLG Bremen, 04.06.2007 - 4 WF 74/07

    Zugewinnausgleich - Hausratsverordnung und Güterrecht

    Der bloße Zusammenhang mit dem Hausratsgegenstand reicht nicht aus (OLG Bamberg FamRZ 1994, 958; Jäger, a.a.O., Rn. 11 a; Staudinger/Thiele, BGB 2000, § 1375 Rn. 4; Rahm/Künkel/Stollenwerk, a.a.O., Rn. IV 330.4; Dauner-Lieb/Limbach, AnwaltsKommentar BGB, § 1375 Rn. 15; Erman/Heckelmann, BGB, 11. Aufl., § 1375 Rn. 4; Bamberger/Roth/Mayer, BGB, § 1375 Rn. 13).
  • OLG Karlsruhe, 18.10.1996 - 20 UF 37/96

    Ermittlung der ehelichen Lebensverhältnisses im Unterhaltsrecht

    Insoweit ist im Sinn des § 426 Abs. 1 BGB "ein anderes bestimmt" (vgl. OLG Bamberg, FamRZ 1994, 958 ): Der Antragsgegner schuldet im Innenverhältnis allein.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.07.1994 - 16 W 42/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3346
OLG Köln, 28.07.1994 - 16 W 42/94 (https://dejure.org/1994,3346)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.07.1994 - 16 W 42/94 (https://dejure.org/1994,3346)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Juli 1994 - 16 W 42/94 (https://dejure.org/1994,3346)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Beiordnung eines Anwalts in Ehelichkeitsanfechtungssachen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 121 I ZPO; § 78 ZPO
    Beiordnung eines Anwalts in Ehelichkeitsanfechtungssachen

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts in Ehelichkeitsanfechtungssachen bei unstreitiger Führung des Verfahrens

  • rechtsportal.de

    ZPO § 121 Abs. 1 § 78
    Beiordnung eines Anwalts in Ehelichkeitsanfechtungssachen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 386
  • AnwBl 1995, 110
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Zweibrücken, 12.06.2003 - 2 WF 101/03

    Prozesskostenhilfebewilligung im Vaterschaftsfeststellungsprozess: Ablehnung

    Dies gilt jedoch anerkanntermaßen nicht ohne Ausnahme (vgl. für unstreitig durchgeführte Verfahren: OLG Köln NJW-RR 1995, 386, 387; OLG Dresden OLGR 1997, 386; FamRZ 1999, 600, 601; Musielak/Fischer aaO § 121 Rdnr. 13).
  • OLG Hamm, 07.03.2000 - 9 WF 37/99

    Voraussetzungen der Beiordnung bei Prozesskostenhilfe - anwaltliche Vertretung

    Allerdings wird in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte auch die Rechtsansicht vertreten, der Grundsatz der Waffengleichheit, auf dem die Vorschrift des § 121 Abs. 2 ZPO beruht, gebiete auch bei einer anwaltlich vertretenen Gegenpartei dann nicht die Beiordnung eines Rechtsanwalts, wenn keine einander widerstreitenden Anträge gestellt und deshalb auch keine entgegengesetzten Interessen vertreten würden (so z.B. OLG Hamm (6. Familiensenat), MDR 1983, 409; OLG Köln, FamRZ 1987, 400 ; AnwBl 1995, 110 ).
  • OLG Hamm, 02.09.1999 - 9 WF 37/99
    Allerdings wird in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte auch die Rechtsansicht vertreten, der Grundsatz der Waffengleichheit, auf dem die Vorschrift des § 121 Abs. 2 ZPO beruht, gebiete auch bei einer anwaltlich vertretenen Gegenpartei dann nicht die Beiordnung eines Rechtsanwalts, wenn keine einander widerstreitenden Anträge gestellt und deshalb auch keine entgegengesetzten Interessen vertreten würden (so z.B. OLG Hamm (6. Familiensenat) MDR 1983, 409; OLG Köln FamRZ 1987, 400; AnwBl. 1995, 110).
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